Frequently asked questions (FAQ)

Häufig gestellte Fragen:

  1. Warum muss ich den Studierenden anmelden?
  2. Was sind die Vorteile einer Anmeldung?
  3. Welche Tätigkeiten fallen unter Schwarzarbeit?
  4. Wie melde ich meine Haushaltshilfe an?
  5. Welche Tätigkeiten werden von dem Haushaltsscheck Verfahren der Minijob-Zentrale abgedeckt?
  6. Was ist ein kurzfiristiger Minijob?
  7. Ab wann besteht ein Kleingewerbe?

Warum muss ich den Studierenden als Haushaltshilfe anmelden?

Um Schwarzarbeit auszuschließen müssen Studierende, die haushaltsnahe Arbeiten verrichten, als Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die von uns angebotenen Tätigkeiten fallen allesamt unter das „Haushaltsscheck-Verfahren“ der Minijob-Zentrale. So sichern Sie sich viele Vorteile und können sich mit geringem Aufwand und ohne schlechtes Gewissen im Haushalt helfen lassen. Zudem sind die Abgaben günstiger als im gewerblichen Bereich und bei kurzfristigen haushaltsnahen Tätigkeiten sogar noch niedriger.

Was sind die Vorteile einer Anmeldung?

Alle Vorteile einer Anmeldung bei der Minijob-Zentrale zusammengefasst:

Minijob-Schaubild

Welche Tätigkeiten fallen unter Schwarzarbeit?

Bei weiteren Fragen zum Thema Schwarzarbeit verweisen wir auf die Seite des Zollamts .

Wie melde ich meine Haushaltshilfe an?

Die Haushaltshilfe kann schnell und unkompliziert in das Formular eingetragen werden, ggf. kann der Studierende die ausgefüllte Anmeldung auch schon mitbringen. Formulare finden Sie unter Haushaltshilfe anmelden oder zum direkt online anmelden: Haushaltsscheck-Formular.

Über den sogenannten Halbjahresscheck geben Sie an, was Sie dem Studierenden entweder einmalig oder mehrmals gezahlt haben. Zur besseren Übersicht bei mehrmaligem Einsatz empfehlen wir einen Stundenzettel pro Monat zu führen.

Welche Tätigkeiten werden von dem Haushaltsscheck Verfahren der Minijob-Zentrale abgedeckt?

Hier finden Sie eine Auflistung der im Sinne der Minijob-Zentrale erlaubten haushaltsnahen Tätigkeiten im privaten Rahmen in Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten.

Was ist ein kurzfristiger Minijob?

Unter einem kurzfristigen Minjob versteht man einen Minijob, der maximal über die Dauer von insgesamt 70 Tagen oder 3 Monaten im Jahr ausgeführt werden darf. Grundsätzlich können mehrere kurzfristige Minjobs ausgeführt werden. Abgaben für kurzfristige Minijobs sind bis auf geringe Umlagen für den Arbeitgber beifragsfrei. Ausführlichere Informationen und alle wichtige Hinweise finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale.

Ab wann besteht ein Kleingewerbe?

Als Gewerbe gilt zunächst einmal jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit. Dazu gehören insbesondere Industrie- und Handwerksbetriebe sowie Händler aller Art und die meisten Dienstleister.

Als Gewerbe gilt grundsätzlich jede legale unternehmerische Tätigkeit, die in eigener Verantwortung, nach außen erkennbar, auf eigene Rechnung, dauerhaft (= wiederholt und regelmäßig) und gegen Entgelt ausgeübt wird, um Gewinn zu erzielen.

Nicht als Gewerbetreibende gelten allerdings:

Privatleute, die zwar gegen Entgelt, aber nur sporadisch Dienstleistungen erbringen oder Handel mit Gegenständen aus ihrem Privatbesitz treiben (z. B. private Ebay-Händler, in Form von Nachbarschaftshilfe oder als Feierabend-Webdesigner, der für die Gestaltung seiner Vereins-Homepage eine einmalige Aufwandsentschädigung erhält),

Sobald man allerdings beginnt seine Dienstleistungen zu berwerben oder selbstständig auszuführen (also z.B. nicht mehr an Ort, Zeit oder andere Vorgaben eines Arbeitgebers gebunden ist) sowie den zeitlichen Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens überschreitet und somit auf einen höheren Gewinn abzielt, sollte man sich überlegen Gewerbe anzumelden. Ausführliche informationen zum Thema Kleingewerbe finden sie auf der Webseite für Kleingewerbe und auf der Webseite der Minijob-Zentrale.